Kosten für die osteopathische Behandlung

Kosten 

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die tatsächlichen Kosten für eine Behandlung sind abhängig von der durchgeführten Behandlung, sie liegen bei ungefähr 80 - 90 Euro. Eine Behandlung dauert ca. 50 Minuten. Für eine Behandlung ist eine ärztliche Verordnung nicht erforderlich.

 

Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen

Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen einen Teil der osteopathischen Behandlung. Eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie unter OSTEOKOMPASS (Angaben ohne Gewähr).

Bitte fragen Sie zusätzlich bei Ihrer Versicherung nach, ob eine Bezuschussung möglich ist.

Sollte Ihre Krankenkasse Osteopathie unterstützen, benötigen Sie eine „Verordnung für Osteopathie“, die Sie von Ihrem Arzt (Hausarzt, Orthopäde, Gynäkologe, Kieferorthopäde, etc.) auf einem Privatrezept erhalten. Diese Verordnung ist kontingentunabhängig, das heißt der Arzt ist im Bezug auf die Anzahl der Verordnung pro Quartal nicht eingeschränkt.

 

Erstattung der Privatkassen und Beihilfestellen

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für Behandlungen, falls die Erstattung von Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt ist. Bitte fragen Sie hierzu bei Ihrer Versicherung nach.

 

Absagen und Ausfallgebühr

Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um telefonische Absage spätestens 

24 Stunden vor dem Termin. Termine, die später abgesagt werden, oder nicht wahrgenommen werden, werden in Rechnung gestellt.